Gesundheitsschutz leicht gemacht

Arbeitsmedizinische Untersuchungen für Ihr Unternehmen

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen mit maßgeschneiderten arbeitsmedizinischen Untersuchungen.

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Tanja B. und andere Firmen
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Expertise

Über 10 Jahre Erfahrung in der arbeitsmedizinischen Betreuung.

Flexibilität

Individuelle Untersuchungen und flexible Terminplanung.

Kundenzufriedenheit

98% Zufriedenheit bei unseren Kunden.

Datenschutz

Maximale Diskretion und Sicherheit Ihrer Daten.

Herausforderungen im Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz?

Gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz können die Produktivität mindern und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, diese Risiken zu minimieren und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Lösung:
Unsere maßgeschneiderten arbeitsmedizinischen Untersuchungen bieten Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Mitarbeiter bestens geschützt sind und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Unsere Dienstleistungen

Pflichtuntersuchungen

Erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen mit unseren umfassenden Pflichtuntersuchungen.

Für bestimmte Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen schreibt der Gesetzgeber arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vor. Diese sogenannten Pflichtuntersuchungen sind verbindlich und müssen vom Arbeitgeber organisiert werden. Beispiele hierfür sind:

• Arbeiten mit gefährlichen Stoffen (z. B. Asbest, Lösungsmittel)

• Tätigkeiten in Lärmbereichen

• Arbeiten unter besonderen klimatischen Bedingungen (z. B. extreme Hitze oder Kälte)

• Nacht- und Schichtarbeit

Angebotsuntersuchungen

Bieten Sie Ihren Mitarbeitern zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, um Gesundheit und Zufriedenheit zu fördern.

Für Tätigkeiten, die zwar potenziell gesundheitliche Risiken bergen, bei denen aber die Gefährdung nicht so hoch ist, sind Angebotsuntersuchungen vorgesehen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Untersuchung anbieten muss, der Arbeitnehmer jedoch selbst entscheiden kann, ob er sie in Anspruch nimmt. Beispiele:

• Arbeiten am Bildschirm (zur Vorbeugung von Augenproblemen)

• Arbeiten im Bereich von Vibrationen oder Heben schwerer Lasten

Individuelle Beratung

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, um die beste Lösung für Ihre spezifischen Anforderungen zu finden.

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Häufig gestellte Fragen

Eine arbeitsmedizinische Untersuchung ist eine präventive Gesundheitsuntersuchung, die darauf abzielt, die Gesundheit von Arbeitnehmern im Kontext ihrer spezifischen Arbeitsbedingungen zu überwachen und zu schützen. Diese Untersuchungen werden von Betriebsärzten durchgeführt und umfassen Tests und Bewertungen, die auf die spezifischen Risiken des Arbeitsplatzes zugeschnitten sind. Sie sind wichtig, weil sie helfen, berufsbedingte Krankheiten und Arbeitsunfälle zu verhindern, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter langfristig zu erhalten und rechtlichen Anforderungen nachzukommen. Darüber hinaus tragen sie zur allgemeinen Sicherheit am Arbeitsplatz bei und können auch die Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeiter steigern.

In Deutschland sind arbeitsmedizinische Untersuchungen durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Die wichtigste rechtliche Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das den Arbeitgeber verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. Darüber hinaus gibt es die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die spezifische Vorsorgeuntersuchungen für bestimmte Tätigkeiten vorschreibt, z. B. die G-Untersuchungen (wie G25, G37 und G42). Diese Verordnung unterscheidet zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen. Pflichtuntersuchungen müssen durchgeführt werden, bevor ein Mitarbeiter eine Tätigkeit aufnimmt oder fortsetzt, während Angebotsuntersuchungen den Mitarbeitern regelmäßig angeboten werden müssen.

Die Kosten für arbeitsmedizinische Untersuchungen werden vom Arbeitgeber getragen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, da die Untersuchungen Teil des Arbeitsschutzes sind und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. Der Arbeitnehmer hat keine finanziellen Verpflichtungen in Bezug auf diese Untersuchungen. Auch wenn der Arbeitnehmer eine Wunschuntersuchung anfordert, muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen, sofern es einen berechtigten Grund für die Untersuchung gibt.

Die Häufigkeit arbeitsmedizinischer Untersuchungen hängt von der Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken ab. Bei Tätigkeiten, die regelmäßige gesundheitliche Überprüfungen erfordern (z. B. bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen oder in Lärmbereichen), kann die Untersuchung alle 1 bis 3 Jahre erforderlich sein. In einigen Fällen, wie bei besonders gefährlichen Tätigkeiten, kann eine jährliche Untersuchung notwendig sein. Arbeitgeber sollten sich an die spezifischen Vorgaben der ArbMedVV halten und regelmäßig die Notwendigkeit von Untersuchungen überprüfen.

Wenn ein Mitarbeiter eine Pflichtuntersuchung verweigert, darf er die entsprechende Tätigkeit nicht ausüben. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Gesundheit des Mitarbeiters sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Arbeitgeber ist in solchen Fällen verpflichtet, den Mitarbeiter auf die Konsequenzen der Verweigerung hinzuweisen. In extremen Fällen, wenn der Mitarbeiter weiterhin die Untersuchung verweigert, könnte dies arbeitsrechtliche Folgen haben, wie die Versetzung auf eine andere Position oder, im schlimmsten Fall, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da die Ausübung der Tätigkeit ohne die entsprechende gesundheitliche Eignung nicht möglich ist.

Wenn bei einer arbeitsmedizinischen Untersuchung gesundheitliche Probleme festgestellt werden, wird der Betriebsarzt zunächst den betroffenen Mitarbeiter über die Ergebnisse informieren. Der Betriebsarzt kann dann Empfehlungen aussprechen, wie z. B. Anpassungen am Arbeitsplatz, weitere medizinische Untersuchungen oder Behandlungen. Wenn das Problem so schwerwiegend ist, dass der Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht sicher ausüben kann, kann der Arzt dem Arbeitgeber raten, den Mitarbeiter vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Tätigkeit abzuziehen. Die Ergebnisse der Untersuchung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, und nur mit Einwilligung des Mitarbeiters können spezifische Informationen an den Arbeitgeber weitergegeben werden. In der Regel erhält der Arbeitgeber jedoch nur eine allgemeine Eignungseinschätzung.

Die spezifischen Untersuchungen, die Teil einer arbeitsmedizinischen Untersuchung sind, hängen von der Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Gesundheitsrisiken ab. Typische Untersuchungen können Folgendes umfassen:

Sehtests: Überprüfung der Sehschärfe, des Farbensehens und des Gesichtsfeldes.

Hörtests: Überprüfung des Hörvermögens, insbesondere bei Tätigkeiten in lauten Umgebungen.

Lungenfunktionstests: Besonders wichtig für Arbeiten in staubigen oder chemisch belasteten Umgebungen.

Blutdruck- und Herz-Kreislauf-Tests: Zur Überprüfung der allgemeinen körperlichen Belastbarkeit.

Reaktionstests: Überprüfung der Reaktionsgeschwindigkeit, insbesondere bei Tätigkeiten, die schnelle Reflexe erfordern.

Blutuntersuchungen: Um den Gesundheitszustand zu überwachen oder den Immunstatus zu überprüfen, insbesondere bei Tätigkeiten mit Infektionsrisiken.

Die Dauer einer arbeitsmedizinischen Untersuchung variiert je nach Umfang der notwendigen Tests und der spezifischen Anforderungen der Tätigkeit. Im Allgemeinen dauert eine solche Untersuchung zwischen 20 Minuten und einer Stunde. Der Ablauf umfasst in der Regel:

  1. Anamnese: Ein Gespräch zur Erhebung der Krankengeschichte und der aktuellen Beschwerden.
  2. Körperliche Untersuchung: Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustands, wie z. B. Herz, Lunge, Sehkraft, und Hörvermögen.
  3. Spezifische Tests: Abhängig von der Tätigkeit können zusätzliche Tests wie Lungenfunktionstests, Blutuntersuchungen oder Reaktionstests durchgeführt werden.
  4. Beratung: Der Betriebsarzt bespricht die Ergebnisse mit dem Mitarbeiter und gibt gegebenenfalls Empfehlungen zur Verbesserung der Arbeitsplatzgestaltung oder gesundheitlichen Maßnahmen.

Die Ergebnisse einer arbeitsmedizinischen Untersuchung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Betriebsarzt darf dem Arbeitgeber nur die allgemeine Eignung des Mitarbeiters für die spezifische Tätigkeit mitteilen, nicht jedoch detaillierte medizinische Befunde, es sei denn, der Mitarbeiter stimmt ausdrücklich zu. Der Arbeitgeber erhält in der Regel lediglich eine Bescheinigung darüber, ob der Mitarbeiter für die betreffende Tätigkeit geeignet, bedingt geeignet oder nicht geeignet ist. Diese Regelung schützt die Privatsphäre des Mitarbeiters und stellt sicher, dass sensible Gesundheitsdaten nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.

Eine Pflichtuntersuchung ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und vor Aufnahme oder Fortsetzung bestimmter Tätigkeiten durchgeführt werden muss. Diese Untersuchungen sind für den Arbeitnehmer verpflichtend, und der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass sie rechtzeitig durchgeführt werden. Beispiele sind Untersuchungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder in Lärmbereichen.

Eine Angebotsuntersuchung hingegen ist nicht verpflichtend, sondern muss den Mitarbeitern regelmäßig vom Arbeitgeber angeboten werden. Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, ob er dieses Angebot annimmt. Angebotsuntersuchungen sind oft für Tätigkeiten vorgesehen, die ein geringeres Gesundheitsrisiko bergen, wie z. B. Bildschirmarbeit, bei der es um die Überprüfung der Sehkraft und die Beratung zur Ergonomie geht.